Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.22 eine längst fällige Verschärfung der Baumschutzsatzung einstimmig beschlossen. Das ist das finale Ergebnis eines von der GRÜNE Fraktion initiierten interfraktionellen Arbeitskreises. Immer wieder kam es zu berechtigten Beschwerden von Bürger*innen, dass große und vitale Bäume bei Baumaßnahmen selbst baulichen Anlagen wie Zuwegungen oder Müllplätzen weichen mussten. Die neue Regelung sieht vor, Bäume durch zumutbare Verschiebung oder Veränderung des Baukörpers zu schützen. Neben- bzw. bauliche Anlagen fallen nicht mehr unter die Befreiung. Zudem wurde sich darauf verständigt, nun auch Obstbäume gleichermaßen zu behandeln. Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe ab Erdboden. Neu ist auch eine Bestimmung, die den Baumschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben regelt. Dem Umweltamt wird künftig die Einhaltung der Baumschutzsatzung obliegen. Des Weiteren sind umfangreiche Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich entfernter geschützter Bäume vorgesehen.
Günther Herder-Alpen

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